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Öffnungszeiten

Öffnungszeiten East Park

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Öffnungszeiten

Öffnungszeiten East Park

Betriebsordnung

Mit dem Betreten der Website von East Park oder dem Kauf eines Produkts oder einer Dienstleistung von East Park akzeptiert jeder Besucher die vorliegenden Bestimmungen.

1. Respekt gegenüber der Natur und des Ortschaftes

  • Der East Park ist ein Naturgebiet, das sich ständig verändert. Jeder Besucher ist verpflichtet, diese Umgebung zu respektieren.
  • Es ist verboten, während eines Spaziergangs die markierten Wege zu verlassen.
  • Es ist verboten, Bereiche zu betreten, die nicht für die Öffentlichkeit zugänglich sind.
  • Es ist verboten, Äste, Pflanzen oder Tiere mitzunehmen.
  • Es ist verboten, Wildtiere (Schwäne, Enten, Gänse, Fische usw.) zu füttern.

2. Sicherheit und Verhalten

  • Jeder Besucher muss sich so verhalten, dass er andere niemals behindert oder gefährdet.
  • Besucher, die nicht schwimmen können, dürfen auch mit Schwimmweste nicht ins Wasser gehen.
  • Kinder müssen ständig beaufsichtigt werden.
  • Das Schwimmen ist strengstens verboten – die Gewässer werden zu diesem Zweck nicht überwacht.
  • Es ist verboten, auf die Masten der Seilbahn oder auf Hochspannungsleitungen zu klettern.
  • Die Nutzung der Aktivitäten des East Parks erfolgt auf eigene Gefahr.
  • Die Anweisungen und Einweisungen des Personals müssen unbedingt befolgt werden.

3. Fahrzeuge, Mobilität und Zugang

  • Das Befahren des Geländes mit motorisierten Fahrzeugen ist verboten (außer auf dem Parkplatz).
  • Der darunter liegende Parkplatz ist für Personen mit eingeschränkter Mobilität oder mit einer entsprechenden Genehmigung reserviert.
  • Fahrräder sind nur bis zum Parkplatz erlaubt und müssen dort sicher angeschlossen werden.

4. Tiere

  • Hunde und andere Haustiere sind auf dem Gelände verboten, es sei denn, es liegt eine ausdrückliche Genehmigung vor oder es handelt sich um Assistenztiere (z. B. Blindenführhunde).

5. Alkohol, Lebensmittel und verbotene Substanzen

  • Das Mitbringen und Verzehren von eigenen Speisen und Getränken ist verboten. Ausnahmen können auf vorherige Anfrage gewährt werden (Schulen, außerschulische Einrichtungen usw.).
  • Kühlboxen und Grills (BBQ) sind verboten.
  • Das Mitbringen und Konsumieren von Drogen ist strengstens verboten.
  • Shishas sind verboten.

6. Belästigungen und Feuer

  • Musik ist auf dem gesamten Gelände verboten.
  • Das Entzünden von Feuer (einschließlich Feuerwerkskörpern) ist verboten.

7. Camping und Öffnungszeiten

  • Camping ist verboten.
  • Der Aufenthalt auf dem Gelände außerhalb der Öffnungszeiten ist verboten.

8. Gegenstände und Ausrüstung

  • Fundgegenstände sind dem Personal zu übergeben.
  • Metalldetektoren sind verboten.
  • Das Angeln ist ohne vorherige Genehmigung verboten.
  • Die Schwimmstege sind den Nutzern der Wassersportaktivitäten innerhalb der vom Personal festgelegten Grenzen vorbehalten.

9. Gruppen und Veranstaltungen

  • Gruppenveranstaltungen müssen im Voraus angemeldet werden.

10. Sanktionen

  • Jeder Verstoß gegen die Hausordnung kann zum sofortigen Verweis vom Gelände führen.